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Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), abrufbar unter [https://saferec.at/AGB/], werden sämtlichen gegenwärtigen oder künftigen Vertragsbeziehungen, Angeboten, Aufträgen, (Dienst-)Leistungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen, einschließlich deren Änderungen und Ergänzungen („Vertrag“), der METRAN Rohstoff-Handelsgesellschaft m.b.H., FN 94878b Industriestraße 12, 3300 Amstetten („Metran“) mit Dritten („Vertragspartner“) ausschließlich zugrunde gelegt.
    • Dritte sind sowohl Verbraucher iSv. § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“), als auch Unternehmer iSv. § 1 Abs 1 KSchG. Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört („Unternehmer“). Verbraucher ist jemand, für den der Vertrag nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört („Verbraucher“).
    • Die AGB sind für die gesamte Geschäftsbeziehung mit Metran maßgebend und verbindlich und werden auch sämtlichen künftigen Aufträgen zu Grunde gelegt.
    • Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen odgl. des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen und ist deren Anwendbarkeit ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners entfalten nur bei gesonderter schriftlicher Zustimmung der Metran Wirkung.
    • Metran ist jederzeit berechtigt, die zugrundeliegenden AGB – auch einseitig und ohne Vorankündigung – zu ändern oder zu ergänzen. Gegenüber Verbrauchern ist eine Änderung der AGB allerdings nur wirksam, wenn dieser Änderung oder Ergänzung vom Vertragspartner, der Verbraucher ist, schriftlich zugestimmt wird.
    • Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung (siehe Punkt 2) gültige Fassung der AGB (online abrufbar unter [https://saferec.at/AGB/]).
  2. Leistungserbringung / Vertragsabschluss
    • Vertragsinhalt ist die Vernichtung von Datenträgern („Datenträger“). Der Vertragspartner bestellt über den Webshop (online abrufbar unter [https://saferec.at/]) („Webshop“), bezahlt im Voraus und bekommt anschließend per E-Mail ein Etikett und die Auftragsbestätigung (das Etikett und die Auftragsbestätigung gemeinsam die „Lieferpapiere“) zugesandt. Die Auftragsbestätigung wird vom Vertragspartner unterfertigt und zusammen mit dem oder den zu vernichtenden Datenträgern in ein Paket eingepackt; das Etikett ist vom Vertragspartner außen auf dem Paket anzubringen. Das Paket wird per Post und auf eigene Kosten des Vertragspartners an Metran gesendet, wobei der Vertragspartner den Nachweis der Versendung und des Einlangens des Datenträgers bei Metran auf geeignete Weise zu erbringen hat, zumindest ist zwingend die Versandoption „Track & Trace / Sendungsverfolgung“ zu wählen. Nach der Vernichtung des Datenträgers wird Metran dem Vertragspartner per E-Mail ein Zertifikat über die erfolgte Vernichtung zusenden. Mit Absendung des Zertifikates ist die Leistungserbringung von Metran abgeschlossen.
    • Sämtliche Angebote im Webshop sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die von ihm gewünschten Leistungen der Metran durch Klicken des Buttons „In den Warenkorb“ zu sammeln und nach Eingabe der Kontaktdaten die Leistungen zu bestellen. Die Bestellung erfolgt erst durch Anklicken des Feldes „Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden. Ich wurde über mein Widerrufsrecht informiert.“ und Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein verbindliches Angebot an Metran zum Abschluss eines Vertrags dar.
    • Zum Vertragsabschluss kommt es erst mit ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung der Bestellung (Zusendung der Lieferpapiere) durch Metran, wobei auch eine Bestätigung per E-Mail als schriftlich gilt.
  3. Widerrufsrecht für Verbraucher
    • Das Widerrufsrecht gem. diesem Punkt 3 gilt nur für Verträge mit Verbrauchern; Unternehmern steht kein Widerrufsrecht gemäß diesem Punkt 3
    • Sollte der Verbraucher wünschen, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist (siehe Widerrufsrecht gem. Punkt 3) begonnen wird, dann wird dieser mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung ausdrücklich die Erfüllung der Datenvernichtung durch Metran vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 (vierzehn) Tagen begehren. Metran weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der vollständigen Erbringung der Dienstleistung durch Metran das Rücktrittsrecht nach Punkt 3.2 nicht länger zusteht.
    • Der Verbraucher hat das Recht von einem Vertrag binnen einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wobei zur Wahrung der Widerrufsfrist ausreichend ist, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen absendet. Die Ausübung dieses Widerrufsrechts („Rücktrittserklärung“) kann in jeder beliebigen Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und ist zu richten an: (i) postalisch: METRAN Rohstoff-Handelsgesellschaft m.b.H., Industriestraße 12, 3300 Amstetten; (ii) per E-Mail: [metran@saferec.at]. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular (online abrufbar unter [https://saferec.at/AGB/]) verwenden, die Verwendung ist aber nicht zwingend.
    • Im Falle eines fristgerechten Widerrufs wird Metran dem Verbraucher sämtliche von diesem erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstatten. Ausgenommen von der Erstattung sind jene zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Versandart als die von Metran angebotene, günstigste Versandart „Selbstversand“ gewählt hat. Mangels anderslautender, ausdrücklicher Vereinbarung, wird Metran für die Erstattung der Zahlungen dasselbe Zahlungsmittel verwenden, dass der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat.
    • Metran wird dem Verbraucher unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung den vom Verbraucher erhaltenen Datenträger auf dessen Kosten und Risiko zurückstellen, wobei zur Beurteilung der Wahrung der Rückstellungsfrist das Datum der Postaufgabe maßgeblich ist.
    • Muster-Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an Metran zurück)

 

An
METRAN Rohstoff-Handelsgesellschaft m.b.H.
Industriestraße 12
3300 Amstetten

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung der Datenvernichtung.

 

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

 

 

...............................................................

Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

__________

(*) Unzutreffendes bitte streichen

 

 

  1. Preise / Versand / Zahlungsbedingungen
    • Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angegebenen Preise. Alle im Webshop genannten Preise verstehen sich in Euro und, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in Österreich. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Auftragswert der bestellten Dienstleistungen, der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen separat ausgewiesenen Kosten zusammen („Gesamtpreis“).
    • Die Zahlung ist sofort mit Absenden der Bestellung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Metran berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen einzufordern. Diese betragen bei Geschäften mit Verbrauchern 4 % p.a. (vier Prozent pro Jahr) und bei Geschäften mit Unternehmern 9,2 % p.a. (Neun Komma zwei Prozent pro Jahr) über dem jeweils am letzten Kalendertag des vorhergehenden Halbjahres geltenden Basiszinssatz der europäischen Zentralbank. Der Vertragspartner ist im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichtet, der Metran die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen in angemessener Höhe zu ersetzen.
  2. Rechteübergang
    • Der Vertragspartner bestätigt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich, dass mit Absendung des Datenträges an Metran keine Rechte am zu vernichtenden Datenträger samt den darauf befindlichen Daten bestehen oder behauptet werden und der Vertragspartner am Datenträger selbst und/oder an den auf dem Datenträger gespeicherten Daten keine Rechte mehr gegenüber Metran geltend machen kann, ausgenommen davon ein allfällig bestehendes Rücktrittsrecht gem. Punkt 3.
    • Der Vertragspartner erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Vernichtung des Datenträgers einverstanden zu sein und beauftragt die Metran ausdrücklich mit der unwiderruflichen Vernichtung des Datenträgers.
  3. Leistungstermine / Verzug / Ereignisse höherer Gewalt
    • Sämtliche von Metran genannten Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes (Fixtermine, „prompt“) gesondert vereinbart wurde. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Leistungsfrist mit Übergabe des Datenträgers an Metran (Einlangen).
    • Sollte Metran aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Leistungserbringung verhindert sein oder kann Metran die Leistungserbringung nicht mehr sicherstellen, wird Metran von der Leistungserbringung für den Zeitraum und den Umfang, in dem das Ereignis höherer Gewalt ihre Leistungserbringung verhindert, befreit und werden für diesen Zeitraum, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, sämtliche Fristen gehemmt. Als ein Ereignis höherer Gewalt gilt ein Ereignis, welches Metran nicht abwenden konnte und es Metran unzumutbar macht, die Leistungserbringung zu erfüllen, dazu zählen insbesondere (i) Naturgewalten wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, odgl., (ii) Pandemien, Epidemien, odgl., (iii) gesetzliche Verfügungen und Verbote, (iv) Sanktionen in jedweder Form, (v) Arbeitseinstellungen oder Aussperrungen (insbesondere auch Streik und Arbeitskampf), (vi) Betriebsstörungen sowie (vii) andere, nicht in der Sphäre von Metran liegende Gründe (jedes für sich ein „Ereignis höherer Gewalt“).
    • Sofern die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt mehr als 2 (zwei) Monate andauern sollte, sind Metran und/oder der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag – nach schriftlicher Vorankündigung und Einhaltung einer Frist von weiteren 2 (zwei) Wochen berechtigt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass ein Vertragsrücktritt infolge Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt keine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung (inkl. Vertragsstrafen) oder zur Nachteilsabgeltung durch Metran begründet.
    • Metran ist verpflichtet, den Vertragspartner binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Bekanntwerden des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt hierüber zu unterrichten. Überdies wird Metran dem Vertragspartner, sofern möglich, auch eine nach billigem Ermessen rechtlich unverbindliche Einschätzung über die voraussichtliche Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung geben.
  4. Pflichten von Metran
    • Daten auf dem zu vernichtenden Datenträger werden von Metran und/oder dieser zurechenbaren Dritten nicht eingesehen, weitergegeben, gespeichert oder anderweitig verarbeitet, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich.
    • Sämtliche Datenträger werden von Metran und/oder dieser zurechenbaren Dritten unverzüglich nach Übergabe bis zu deren Vernichtung vor einem Zugriff Unbefugter geschützt.
  5. Pflichten des Vertragspartners
    • Der Vertragspartner verpflichtet sich, nur die über den Webshop bestellten Datenträger an Metran zu senden. Sollte ein Paket des Vertragspartners mit über den Vertrag hinausgehenden, zu vernichtenden Datenträgern befüllt sein, ist Metran berechtigt, (i) die über den Vertrag hinausgehenden Datenträger an den Vertragspartner auf dessen Kosten und Gefahr zurück zu senden, oder (ii) im Falle einer Vernichtung der über den Vertrag hinausgehenden Datenträger erhöhte Kosten gem. den im Zeitpunkt der Bestellung im Webshop ausgewiesenen Preisen in Rechnung zu stellen und die Vernichtung vom Einlangen der Zahlung abhängig zu machen.

 

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zu vernichtenden Datenträger für die Versendung vor Bruch und Erschütterungen sowie vor einem versehentlichen Einschalten zu schützen, wobei – sofern möglich – die Originalverpackung der Datenträger verwendet werden sollte. Elektronische Geräte, die Lithium-Batterien enthalten (z.B. Mobiltelefon, Kamera) werden vom Vertragspartner nur mit eingebauten Batterien und in einwandfreiem Zustand versandt. Die Übersendung von losen oder beschädigten Lithium-Batterien ist nicht zulässig.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Metran im Falle einer Verletzung der Pflichten gem. diesem Punkt 8 umfassend schad- und klaglos zu halten.
  1. Leistungserbringung durch Dritte

Metran ist berechtigt, die vertragliche Leistung selbst zu erbringen oder die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch die METRAN Rohstoff-Aufbereitungsgesellschaft m.b.H., FN 88393s, Industriestraße 12, 3300 Amstetten, erbringen zu lassen. Im Falle der Leistungserbringung durch die METRAN Rohstoff-Aufbereitungsgesellschaft m.b.H., FN 88393s, gilt diese als zurechenbarer Dritter von Metran.

  1. Gewährleistung
    • Gegenüber Verbrauchern richtet sich die Gewährleistung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
    • Gegenüber Unternehmern muss die Mangelhaftigkeit der Leistung stets vom Vertragspartner, der Unternehmer ist, bewiesen werden; die Vermutungsregel des § 924 S 2 ABGB wird ausdrücklich einvernehmlich abbedungen.
    • Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 (sechs) Monate ab Abschluss der Leistungserbringung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
    • Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, hat – bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Leistungserbringung – sämtliche Mängel binnen einer Frist von 7 (sieben) Tagen schriftlich an Metran anzuzeigen, wobei zur Beurteilung der Wahrung der Rügefrist das Datum der Postaufgabe maßgeblich ist.
    • Ist die Leistungserbringung mangelhaft, hat der Vertragspartner, der Unternehmer ist, nur Anspruch auf Nachbesserung der mangelhaften Leistung. Metran wird die Nachbesserung der mangelhaften Leistung binnen einer Frist von 2 (zwei) Monaten vornehmen; anderenfalls steht dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, der sekundäre Gewährleistungsbehelf auf Preisminderung gem. § 932 ABGB zu. Das Recht auf Wandlung gem. § 932 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausdrücklich abbedungen.
  2. Haftung
    • Ab Übergabe haftet Metran nur für die vereinbarte Vernichtung der Datenträger. Gegenüber Verbrauchern ist eine darüber hinausgehende Haftung von Metran und aller dieser zurechenbaren Personen – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – in allen in Betracht kommenden Fällen ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern haftet Metran nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit; andernfalls jede in Betracht kommende Haftung der Metran ausgeschlossen ist.
    • Für Personenschäden haftet Metran unabhängig vom Grad der ihr zu Last gelegten Fahrlässigkeit.
    • Metran haftet nicht im Falle eines allfälligen Verlustes oder von Beschädigungen der Datenträger bis zur Übergabe (Einlangen bei Metran).
    • Gegenüber Unternehmern ist der Ersatz von vertragsuntypischen Schäden, mittelbaren oder unmittelbaren, direkten oder indirekten Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstigen Vermögensschäden, sowie von Schäden Dritter, durch Metran – außer bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit – umfassend ausgeschlossen.
    • Metran haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt entstehen.
    • Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen; gegenüber Unternehmern allerdings spätestens binnen 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  3. Irrtum / Wegfall der Geschäftsgrundlage / Laesio Enormis
    • Die Regelungen gem. diesem Punkt 12 finden nur auf Geschäfte mit Unternehmern Anwendung; eine Anwendung auf Geschäfte mit Verbrauchern ist sohin ausgeschlossen.
    • Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, verzichtet hiermit unwiderruflich und ausdrücklich auf die Anfechtung eines Vertrages und/oder dieser AGB aus dem Rechtsinstitut des Irrtums gem. § 871ff ABGB und/oder aus dem Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
    • Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, erklärt hiermit unwiderruflich und ausdrücklich, dass ihm der wahre Wert der Leistungen von Metran bekannt ist und ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung herrscht. Eine Anfechtung eines Vertrages und/oder dieser AGB aus dem Rechtinstitut der laesio enormis gem. § 934 ABGB (Anfechtung wegen Verkürzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes) wird daher ausdrücklich einvernehmlich abbedungen.
  4. Datenschutz

Metran und dieser zurechenbare Dritte werden sämtliche Vorgaben betreffend Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (VO [EU]) 2016/679) sowie des nationalen Rechts (so vor allem die Bestimmungen des DSG) einhalten. Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden ausschließlich gemäß den dort angeführten zulässigen Zwecken verarbeitet. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden sich in der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung (online abrufbar unter [https://saferec.at/Datenschutz/]).

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
    • Erfüllungsort ist jener Ort, an dem von Metran die vertragliche Leistung zu erbringen ist; mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung ist dies der Sitz von Metran.
    • Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen, und/oder diesen AGB selbst das sachlich zuständige Gericht in Amstetten. Gegenüber Verbrauchern gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
    • Für sämtliche, sich aus und in Zusammenhang mit einem Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen und/oder sich aus Leistungen der Metran ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.
  2. Schlussbestimmungen
    • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder eines Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen, wirksamen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.
    • Jegliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden, odgl. zu diesen AGB und/oder einem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis selbst.
    • Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von Metran schriftlich bestätigt werden.